Kinder dürfen auf die Kirmes!

Zuckerwatte, Karussell und Auto-Scooter – endlich ist wieder Kirmes in Bischmisheim. Vor allem für die Kinder ist es in diesen Zeiten eine willkommene Abwechslung. Umso enttäuschter waren die Gesichter, als den meisten Kindern der Eintritt durch den Security-Dienst verwehrt wurde. Der Grund: Sie konnten nicht wie gefordert einen tagesaktuellen Test vorweisen. Mit Bezug auf die Corona-Landesverordnung sah sich der Sicherheitsdienst im Recht.

Doch das stimmt nicht! Seit dem 20. August werden Schülerinnen und Schüler, die sich im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen lassen, von dieser Beschränkung befreit. Damit wurde den Kindern zu Unrecht der Zugang zur Kirmes untersagt.

Von der Stadt als Veranstalterin erwarten wir, dass sie die Verordnung kennt und die Regeln zu deren Einhaltbarkeit entsprechend an die Zuständigen vor Ort kommuniziert. Lange Gesichter bei Kindern und Jugendlichen und viel Unverständnis seitens der Eltern ließen sich so ganz einfach vermeiden!

Alle Kinder sollten in den Genuss der Kirmes und weiteren geplanten Veranstaltungen kommen können, gerade weil es derzeit an Freizeitangeboten wie z.B. dem Rummel mangelt. Oberbürgermeister Conradt haben wir für die restlichen Kirmestage, sowie für zukünftige Veranstaltungen dazu aufgefordert, mit entsprechendem Hygienekonzept, den anwesenden Sicherheitsdienst über diese Regelungen aufzuklären.