Isolde Ries: So stehts um die Windräder in Klarenthal

In der Stadtratssitzung vom 15.9.2020 machte die Koalition aus CDU, Grünen und FDP den Weg frei für die Errichtung der Windräder im Klarenthaler Stiftswald. Nun prüft das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), ob unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Stellungnahmen aller beteiligten Stellen etwas dem Vorhaben entgegensteht. 

Folgenden Sachstand habe ich auf Nachfrage vom LUA erhalten, ich gebe ihn hier wieder:

„Sachstand Windpark Gersweiler mit Stand vom 02.02.2021 – laufendes Genehmigungsverfahren im Krughütter Wald (Privatwald des Evangelischen Stifts St. Arnual)

Die Firma DunoAir Windpark Planung GmbH plant den Bau zweier Windenergieanlagen in den dafür im Flächennutzungsplan der Stadt Saarbrücken vorgesehenen Flächen, den so genannten Konzentrationszonen (1 x Typ Enercon E 138, Nabenhöhe 160m, Gesamthöhe 229 m, 4,2 MW Leistung sowie 1 x Typ Enercon E 160, Nabenhöhe 166m, Gesamthöhe 246m, 4,6 MW Leistung).

Am 02. Juni 2020 hat die Fa. DunoAir einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, eingereicht. Das Genehmigungsverfahren wird gemäß den §§ 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Auswirkungen des Baus der beiden Windräder auf die Umwelt werden mit allen betroffenen Belangen (Lärmbelastung, Abstand zur Wohnbebauung, Infraschall, Arten- und Landschaftsschutz, Gewässerschutz, etc..) in einem durch Gesetze vorgegebenen Verfahren vollumfänglich durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geprüft und bewertet. Hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahmen gebeten.

Da der Windpark in unmittelbarer Nähe zur französischen Grenze geplant ist, wurde analog der Regelung auf französischer Seite (6 km Korridor) als verabredete zentrale Koordinationsstelle die Präfektur in Metz beteiligt. Der Genehmigungsantrag wurde nach der Behördenbeteiligung bzw. dem Eingang von Dritteinwendungen überarbeitet.

Seitens der Bürgerinitiative Klarenthal-Gersweiler gingen zahlreiche Dritteinwendungen ein, die bei der Überarbeitung der Antragsunterlagen durch die Fa. DunoAir Berücksichtigung fanden. Derzeit stehen noch die Stellungnahmen „Natur-/Artenschutz“ und „Lärm-/Immissionsschutz“ sowie des Landdesdenkmalamtes aus. Die Beteiligung der franz. Seite (Präfektur, Bergverwaltung, Nachbarkommunen) brachte keine Einwände, die der Genehmigung der Anlagen entgegenstehen.

Bei der Entscheidung der Genehmigungsbehörde handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, das heißt dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Also wenn im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten und auch Vorsorge getroffen wurde, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten werden und künftigen bereits entgegengewirkt wurde, dann besteht für den Antragsteller ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung.“

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (Tel. 0681-85000).