Gutes tun fürs Ehrenamt

Wir wollen ehrenamtlicher Arbeit so viele Hürden wie möglich nehmen: Aus unserer Sicht sollten gemeinnützige Vereine und Organisationen keine Standgebühren für die Teilnahme an städtischen Flohmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen zahlen müssen.

Das Geld, das die Ehrenamtlichen durch den Verkauf an Märkten und Veranstaltungen einnehmen, verwenden sie schließlich für den guten Zweck.

In einem ersten Schritt haben wir deshalb im Rechtsausschuss eine Änderung der Satzung des Flohmarkts an der Schlossmauer beantragt. Zunächst sollen gemeinnützige Vereine und Organisationen dort von Standgebühren befreit werden.

Außerdem wollen wir prüfen lassen, inwiefern diese Befreiung auch auf anderen Veranstaltungen möglich ist, beispielsweise auf dem Saarbrücker Weihnachtsmarkt.

Wenn wir die Vereine von Standgebühren entlasten könnten, bliebe ihnen deutlich mehr Mittel für ihr Engagement.

Die Standgebühren auf dem Flohmarkt betragen bei einem mittelgroßen Stand zwischen 50€ und 100€. Aber die Unsicherheit ob diese Gebühren wieder eingenommen werden, kann Verantwortliche abschrecken, die durchaus rentable Einnahmequelle Flohmarkt zu nutzen.

Die Landeshauptstadt sollte ihren Ehrenamtlichen in dieser Hinsicht ihre Arbeit erleichtern und ihnen damit auch ihre Wertschätzung entgegenbringen.

Esther Rippel